Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Aylin Tatu, Stand Juni 2024
Geltungsbereich für alle Leistungen der freiberuflichen Hebamme Aylin Tatu, Glockenheide 9, 29225 Celle
Leistungen:
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebamme und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Diese umfasst folgende Leistungen:
-Beratung
-Schwangerenvorsorge
-Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden
-Wochenbettbetreuung nach Geburt
Sobald während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
Erreichbarkeit:
Die Hebamme ist von 9-20 Uhr über die angegebene Telefonnummer zu erreichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Sie sich zurückmelden. Bei akuter Problematik ist sich im Notfall an den betreuenden Arzt zu wenden. Bei Krankheitsausfall wird die Hebamme nach Möglichkeit eine Vertretungshebamme zur Verfügung stellen.
Terminversäumnis:
Sollte ein Termin von Ihnen versäumt werden (Hebamme steht vor der Tür und keiner ist da), muss dieser privat bezahlt werden mit einer Summe von 35€ pro Besuch.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Stillproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrags besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern Ärzte oder weitere Hebammen hinzugezogen werden, entsteht zu denen ein selbstständiges Verhältnis
Medizinische Unterlagen:
Im Rahmen des Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie medizinische Daten erhoben, gespeichert, geändert / gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Dritte (z.B.
Kostenträger) übermittelt. Weitere Daten werden zum Zweck der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit gewahrt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle einer Hinzuziehung eines Arztes, einer Klinik oder einer Vertretungshebamme, stellt die Hebamme der weitern Betreuenden die Befunde zur Verfügung. Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesem Zweck einverstanden.
Wahlleistungen:
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die Leisungsempfängerin bestätigt mit der Unterschrift auf dem Vertrag, dass sie bei dem angegebenen Kostenträger versichert ist und teilt der Hebamme rechtzeitig einen Wechsel des Kostenträgers mit.
Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb 21 Tage zu begleichen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfe (§286 Abs. 3 BGB) Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich, die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungsverträge.
Hebamme Aylin Tatu